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Staatlich geprüfte Fachleute

sind das Ergebnis von Ausbildung & Erfahrung von Jahrzehnten,

jeder Baum, Standort und neue Verkehrssituation stellt ganz eigene Beurteilungskriterien in den Vordergrund.

Alle Haus- & Grundbesitzer müssen durch eine Baumkontrolle den Zustand beurteilen und Gefahrenmomente abwenden,

andernfalls haftet sie für die entstehenden Schäden.

 

Es empfiehlt sich dies in ausgebildete Hände zu geben, um Überforderung zu vermeiden.

Ob eine visuelle Baumkontrolle genügt oder eingehende Baumbeurteilung erforderlich ist,

ein Sachverständiger die Stellungnahme erstellt oder ein ö.b.u.v. Baumgutachter erforderlich ist

 

= diese Empfehlung liegt besser in unseren qualifizierten Händen.

Lichtraumprofil Grünastbruch_02012024.PNG

Ihre Gefahrenverantwortung

Leicht zu erkennen sind die einseitig abstehenden Äste der privaten Bäume

im öffentlichen Raum = höchster Sicherheitsanspruch

     Haftungsrelevant:   Lichtraumprofil für Fahrzeuge

     Haftungsrelevant:   Hohes Sicherheitsrisiko für Grünastbruch

                                      unvorhersehbare Gefahr für Verkehrsteilnehmer

Die Haftung liegt bei dem Baumeigentümer - nicht bei dem Straßenbetreiber

BGH § 823 BGB

Untersuchungsergebnis

Die eingehende Kontrolle zeigte, dass die sachverständige Gefahrenvermutung "Gefahr im Verzug" der Wahrheit entsprach.

Die Restwandstärke der Äste war für diese Situation hochgefährlich -

- die Strasse wurde umgehend gesperrt, die Sicherungsmassnahmen fanden statt.

Ein einziger Schadensfall hätte in der Haftungssumme -um Faktor 100-

die Arbeitskosten überstiegen.

Die Versicherung hätte bezahlt - aber erst ab einer Windstärke 8,

jedes Vorkommnis darunter hätte beim Eigentümer gelegen.

Restwandstärke_2_02012024.JPG
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